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Banken bei der Vorsorge- bzw. Pensionierungsberatung – Achtung, das ist wichtig!

vor 10 Minuten
6 Min. Lesezeit

Für die meisten Menschen ist die eigene Bank die erste Anlaufstelle, wenn es um die Pensionierung geht: Man kennt die Kundenberaterin oder den Kundenberater bereits, das Erstgespräch ist meist kostenlos, und der Termin ist schnell vereinbart. Genau das macht die Bank zur bequemsten, aber nicht automatisch zur besten Wahl. In diesem Beitrag schauen wir uns genauer an, wie Banken bei der Pensionierungsberatung typischerweise vorgehen, welche Kosten dabei oft übersehen werden und worauf Sie konkret achten sollten, bevor Sie eine Empfehlung Ihrer Bank annehmen.


Mann im Anzug und Frau besprechen die Pensionierungsberatung mit Diagrammen am Konferenztisch im hellen Büro.


Der Klassiker: Kapitalbezug plus bankeigene Fonds

Ein Muster taucht in der Praxis immer wieder auf: Die Bank rät zum Kapitalbezug statt zur Rente – und empfiehlt anschliessend, das ausbezahlte Pensionskassenkapital in hauseigene Anlagefonds zu investieren. Das ist nicht per se falsch, ein Kapitalbezug kann sinnvoll sein. Problematisch wird es, wenn die Produktwahl vor allem der Bank nützt.


Das VZ VermögensZentrum hat dieses Phänomen mehrfach untersucht: Der Anteil bankeigener Fonds in Kundendepots ist über die letzten zehn Jahre von rund einem Drittel auf fast zwei Drittel des gesamten Depotwerts gestiegen. Bei einem Depotanteil von 25 % bankeigener Fonds mass VZ eine Renditeeinbusse von knapp 4 % pro Jahr gegenüber dem Marktdurchschnitt, bei 50 % Anteil waren es rund 4,5 % pro Jahr (VZ VermögensZentrum).


Der Grund liegt in der Vergütungsstruktur: Aktiv verwaltete Anlagefonds, strukturierte Produkte oder Lebensversicherungen lösen für die vertreibende Bank deutlich höhere Provisionen aus als kostengünstige Lösungen wie ETFs. Einzelaktien, Obligationen und ETFs lösen in der Regel gar keine Provisionen aus – ein wichtiger Grund, warum sie in Bankberatungen seltener aktiv vorgeschlagen werden.


Aber Achtung: Auch gegen das VZ VermögensZentrum werden Vorwürfe laut, die die Unabhängigkeit des Unternehmens und der Beratung in Frage stellen. Hier finden Sie den Beitrag von vorsorgeforum.ch und hier von Blick.ch. Das zeigt: Auch ausserhalb der klassischen Bank ist Skepsis angebracht – doch bei den Banken selbst ist das Muster am besten dokumentiert und am längsten bekannt.


TER erklärt: Der unscheinbare Kostenfaktor mit grosser Wirkung

Die entscheidende Kennzahl heisst TER (Total Expense Ratio bzw. Gesamtkostenquote). Sie gibt an, wie viel Prozent des investierten Vermögens jährlich für die Verwaltung eines Fonds anfallen – unabhängig davon, ob der Fonds Gewinn oder Verlust macht.


Produkttyp

Typische TER

Aktiv verwalteter Bankfonds (z. B. Raiffeisen Futura Swiss Stock)

ca. 1.2 %

Aktiv verwalteter globaler Bankfonds

ca. 1.3 %

Breit diversifizierter Welt-ETF (z. B. auf MSCI World oder FTSE All-World)

ca. 0.20–0.22 %

Schweizer Aktien-ETF auf den SPI

ca. 0.10 %

Besonders günstige, breit diversifizierte ETF-Lösungen

ca. 0.15 % (die aktuell günstigsten Einzelprodukte am Markt liegen bei ca. 0.03 %, z. B. ein ETF von UBS)

(Werte gerundet, Stand der recherchierten Quellen; die tatsächliche TER hängt vom konkreten Produkt und Anbieter ab und sollte im Fondsblatt (KID) nachgeschaut werden.)


Dazu kommen bei klassischen Bankfonds häufig weitere Kosten: Depotgebühren (oft rund 0.25 % p. a.), Ausgabeaufschläge von bis zu 3 % beim Kauf sowie Transaktionskosten. In der Praxis kann die Gesamtbelastung im ersten Jahr eines Fondskaufs schnell über 5 % ausmachen, bevor überhaupt eine Rendite erwirtschaftet wurde. Zudem zeigen Studien, dass ein grosser Teil aktiv verwalteter Fonds über 15 Jahre den Vergleichsindex nicht schlägt – die höheren Kosten zahlen Sie also oft für eine Leistung, die im Schnitt gar keinen Mehrwert bringt.


Beispiel 1: Einzelperson mit CHF 300'000 Kapitalbezug, 20 Jahre Anlagehorizont


Teurer Bankfonds (TER 1.2 %)

Günstiger ETF (TER 0.2 %)

Nettorendite p. a.

3.8 %

4.8 %

Kapital nach 20 Jahren

rund CHF 632'500

rund CHF 766'200

Differenz


rund CHF 133'700


Beispiel 2: Ehepaar mit gemeinsam CHF 800'000 Pensionskassenkapital, 25 Jahre Anlagehorizont


Teurer Bankfonds (TER 1.2 %)

Günstiger ETF (TER 0.2 %)

Nettorendite p. a.

3.8 %

4.8 %

Kapital nach 25 Jahren

rund CHF 2'032'500

rund CHF 2'583'000

Differenz


rund CHF 550'500

Gut zu wissen: Noch günstiger geht es oft auch – aber rechnen Sie realistisch

Die aktuell günstigsten Einzelprodukte am Markt liegen bei einer TER von rund 0.03 % (z. B. ein ETF der UBS). Solche Rekordwerte sind aber nicht die Regel und können sich ändern. Realistischer ist eine besonders günstige, breit diversifizierte ETF-Lösung mit einer TER von rund 0.15 %-0.25%. Damit steigt im obigen Ehepaar-Beispiel die Differenz zum teuren Bankfonds von rund CHF 550'500 (bei 0.2 % TER) auf rund CHF 581'500 (bei 0.15 % TER) nach 25 Jahren. Der Unterschied zwischen 1.2 % und 0.15 % TER erscheint auf dem Papier klein – über Jahrzehnte ist er einer der grössten Hebel, den Sie bei der Wahl Ihrer Anlageprodukte selbst in der Hand haben.


Diese Beispiele sind bewusst vereinfacht gerechnet (ohne Entnahmen, mit konstanter Rendite) und ersetzen keine individuelle Finanzplanung. Sie zeigen aber deutlich: Die Wahl des Produkts wirkt sich am Ende oft stärker aus als die Wahl der Anlagestrategie selbst.


Nicht nur Fonds: Weitere Punkte, auf die Sie bei der Pensionierungsberatung der Bank achten sollten

Bankeigene Fonds sind der bekannteste, aber nicht der einzige Punkt, bei dem sich genaues Hinschauen lohnt. Vier weitere Themen kommen bei der Vorsorgeberatung durch die eigene Bank regelmässig vor:


Verkaufsziele und Bonussysteme: Kundenberaterinnen und -berater sind angestellt und werden in vielen Banken, neben der Kundenzufriedenheit, auch nach Neugeld- und Ertragszielen beurteilt. Das ist kein Geheimnis, sondern branchenüblich. Es bedeutet nicht, dass Ihr Berater unehrlich ist, aber es erklärt, warum eine Empfehlung selten zufällig genau auf ein hauseigenes Produkt fällt.


Vermögensverwaltungsmandate: Wer sich nach dem Kapitalbezug für ein Verwaltungsmandat der eigenen Bank entscheidet, zahlt zusätzlich zur Fonds-TER meist eine laufende Verwaltungsgebühr von rund 0.5–1.5 % pro Jahr auf das gesamte verwaltete Vermögen. Diese Gebühr läuft über die ganze Anlagedauer weiter – bei CHF 500'000 verwaltetem Vermögen sind das schnell CHF 2'500–7'500 pro Jahr, unabhängig davon, wie sich das Depot entwickelt. Gegen eine Gebühr für das Vermögensverwaltungsmandat ist nichts einzuwenden, wichtig ist nur, dass Sie darüber Bescheid wissen.


Die Hypothek als Cross-Selling-Thema: Viele Banken sprechen im Pensionierungsgespräch automatisch auch die Hypothek an – etwa ob sie amortisiert werden soll. Das ist grundsätzlich eine berechtigte Frage: Ob sich eine Amortisation lohnt, hängt tatsächlich vom Vergleich zwischen Hypothekarzins und erwarteter Anlagerendite ab, und eine bestehende Hypothek stehen zu lassen kann finanziell durchaus sinnvoll sein (VZ VermögensZentrum). Trotzdem lohnt es sich, kritisch zu hinterfragen, wessen Interessen eine Empfehlung dient: Eine Bank verdient über die Laufzeit an den Hypothekarzinsen mit. Lassen Sie sich die Rechnung mit den effektiven Nettozahlen (nach Steuern und Gebühren) schriftlich zeigen, statt eine pauschale Empfehlung zu übernehmen.


Ihre Rechte nach FIDLEG: Seit Einführung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) müssen Banken bei der Anlageberatung Ihr Risikoprofil abklären (Eignungsprüfung), Ihnen die relevanten Basisinformationsblätter (KID) zu jedem empfohlenen Produkt aushändigen und Interessenkonflikte sowie erhaltene Vertriebsgebühren offenlegen. Sie haben ausserdem das Recht, die Tarife und Gebühren Ihrer Bank offen einzusehen. Fühlen Sie sich falsch beraten, können Sie sich kostenlos an eine unabhängige Ombudsstelle wenden.


Checkliste: Vor dem nächsten Termin mit Ihrer Bank

  • Fragen Sie aktiv nach der TER jedes empfohlenen Fonds und lassen Sie sich das Basisinformationsblatt (KID) zeigen

  • Fragen Sie explizit, ob und wie viel Provision die Bank für ein empfohlenes Produkt erhält

  • Lassen Sie sich zu jedem Fondsvorschlag eine kostengünstige ETF-Alternative zeigen und die Kostendifferenz erklären

  • Bei einem Vermögensverwaltungsmandat: Fragen Sie nach der laufenden Gebühr in Prozent und in Franken – nicht nur nach der einmaligen Beratungsgebühr

  • Prüfen Sie eine Hypotheken-Empfehlung anhand der effektiven Netto-Zahlen, nicht anhand der pauschalen Aussage "lohnt sich" oder "lohnt sich nicht"

  • Holen Sie zusätzlich eine unabhängige Zweitmeinung ein, bevor Sie eine grosse, kaum rückgängig zu machende Entscheidung treffen


Fazit

Die eigene Bank ist der bequemste Weg zur Pensionierungsberatung – aber Bequemlichkeit hat ihren Preis, auch wenn das Erstgespräch kostenlos ist. Das grösste Risiko liegt nicht in einer einzelnen falschen Empfehlung, sondern in der Summe kleiner, kaum sichtbarer Kosten: eine höhere Fonds-TER hier, eine laufende Verwaltungsgebühr dort, eine Hypothekenberatung, die nicht ganz neutral ist. Über 20 oder 25 Jahre können daraus mehrere Hunderttausend Franken werden.


Das heisst aber nicht, dass eine Beratung durch die eigene Bank per se schlecht ist. Wichtig ist, dass Sie die Hintergründe kennen: Wie verdient Ihre Bank ihr Geld, und welche Interessen könnten dabei mit Ihren eigenen kollidieren? Mit diesem Wissen und den richtigen Fragen nach TER, Provisionen, Gesamtkosten und Alternativen, ist auch die Beratung durch Ihre Bank sinnvoll und wertvoll. Bereiten Sie sich deshalb gut auf das Gespräch vor, damit Sie merken, wenn Ihnen jemand ein besonders teures Produkt schmackhaft machen möchte. Denn eines gilt so oder so: Eine Beratung, egal bei welchem Anbieter, ist praktisch immer besser als gar keine.


Weiterführende Links


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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