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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: Was zu beachten ist

Mit zunehmendem Alter wird es immer wichtiger, sich Gedanken über die eigene Zukunft zu machen. Was passiert, wenn man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann? Wer soll in diesem Fall wichtige Angelegenheiten regeln? In der Schweiz gibt es dafür zwei zentrale Dokumente: den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Beide helfen, die eigenen Wünsche festzuhalten und sicherzustellen, dass sie respektiert werden. Doch worin unterscheiden sie sich, und wie können sie richtig erstellt werden?


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Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer sich um die eigenen finanziellen, rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten kümmert, wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist. Das kann etwa durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine altersbedingte Einschränkung notwendig werden.


Das Schweizer Zivilgesetzbuch sieht in Art. 360 ff. ZGB vor, dass eine handlungsfähige Person mittels Vorsorgeauftrag eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen beauftragen kann, im Fall einer Urteilsunfähigkeit für sie zu handeln. Ohne einen Vorsorgeauftrag übernimmt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Aufgabe, eine geeignete Person für diese Verantwortung zu bestimmen. Mit einem Vorsorgeauftrag kann man dies jedoch selbst regeln und seine Wünsche klar festhalten.


Ein Vorsorgeauftrag muss schriftlich verfasst und entweder vollständig handschriftlich erstellt oder notariell beurkundet werden. Damit er wirksam wird, muss die KESB im Ernstfall seine Gültigkeit prüfen und ihn offiziell in Kraft setzen. Wer einen Vorsorgeauftrag erstellt, sollte gut überlegen, wem er diese Verantwortung überträgt, denn es geht um weitreichende Entscheidungen über Finanzen, persönliche Betreuung und rechtliche Angelegenheiten. Es können für die verschiedenen Aufgaben auch unterschiedliche Personen beauftragt oder Ersatzpersonen bestimmt werden.


Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung bezieht sich ausschliesslich auf medizinische Behandlungen und Gesundheitsfragen. Sie legt fest, welche medizinischen Massnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, falls man selbst nicht mehr äussern kann, was man möchte.


Laut Art. 370 ZGB kann jede urteilsfähige Person eine Patientenverfügung erstellen, in der sie medizinische Massnahmen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit vorgibt. Die Verfügung kann auch eine Vertrauensperson benennen, die anstelle des Betroffenen medizinische Entscheidungen trifft. Ärzte und medizinisches Personal sind verpflichtet, sich an die Vorgaben der Patientenverfügung zu halten, solange diese den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen.


Besonders in Notfallsituationen oder bei schweren Krankheiten gibt eine Patientenverfügung den Ärzten und Angehörigen eine klare Orientierung. Sie hilft, dass Behandlungen den eigenen Wünschen entsprechen. Eine Patientenverfügung sollte regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, insbesondere wenn sich die gesundheitliche Situation oder die eigenen Ansichten ändern.


Unterschiede zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Obwohl beide Dokumente der Selbstbestimmung dienen, unterscheiden sie sich in wesentlichen Punkten. Der Vorsorgeauftrag regelt finanzielle, rechtliche und persönliche Angelegenheiten, während die Patientenverfügung ausschliesslich medizinische Fragen betrifft.


Ein weiterer Unterschied liegt in der Form: Der Vorsorgeauftrag muss entweder handschriftlich verfasst oder notariell beglaubigt werden. Die Patientenverfügung hingegen kann formloser erstellt werden, sollte aber klar und präzise formuliert sein. Während die KESB einen Vorsorgeauftrag erst prüft, bevor er wirksam wird, tritt eine Patientenverfügung sofort in Kraft, sobald eine medizinische Entscheidung getroffen werden muss und der Betroffene sich nicht mehr selbst äussern kann.


Beide Dokumente ergänzen sich und können zusammen dafür sorgen, dass die eigenen Wünsche respektiert werden. Es ist daher ratsam, sowohl einen Vorsorgeauftrag als auch eine Patientenverfügung zu erstellen, um umfassend abgesichert zu sein.


So erstellt man einen Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung

Die Erstellung eines Vorsorgeauftrags erfordert eine sorgfältige Auswahl der beauftragten Person. Diese sollte vertrauenswürdig sein und bereit sein, die Verantwortung zu übernehmen. Der Auftrag sollte klar festhalten, welche Aufgaben übernommen werden sollen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann eine notarielle Beglaubigung sinnvoll sein. Zudem sollte der Vorsorgeauftrag an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Eine Meldung an die zuständige KESB oder eine Hinterlegung beim Zivilstandsamt kann sinnvoll sein.


Die Patientenverfügung sollte mit dem Hausarzt besprochen werden, um sicherzustellen, dass alle medizinischen Wünsche realistisch und umsetzbar sind. Es gibt verschiedene Vorlagen von Organisationen wie der Pro Senectute oder dem Schweizerischen Roten Kreuz, die als Grundlage dienen können. Wichtig ist, dass die Verfügung leicht auffindbar ist, beispielsweise bei den eigenen Dokumenten oder bei einer Vertrauensperson. Auch eine Hinterlegung beim Hausarzt oder im elektronischen Patientendossier kann sinnvoll sein.


Wichtige Punkte, die es zu beachten gilt

Sowohl der Vorsorgeauftrag als auch die Patientenverfügung sollten regelmässig überprüft werden. Falls sich die persönliche oder gesundheitliche Situation ändert, ist eine Aktualisierung sinnvoll. Zudem sollten nahe Angehörige oder Beauftragte darüber informiert sein, dass diese Dokumente existieren.


Es ist ratsam, eine Kopie beim Hausarzt zu hinterlegen oder eine digitale Version auf einer sicheren Plattform zu speichern. Wer unsicher ist, kann sich bei Beratungsstellen wie der Pro Infirmis oder direkt bei der KESB informieren. Auch juristische Beratung kann helfen, die Dokumente rechtssicher zu gestalten.


Fazit

Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung sind zentrale Instrumente, um die eigene Zukunft selbstbestimmt zu gestalten. Sie stellen sicher, dass im Ernstfall die richtigen Entscheidungen getroffen werden und die eigenen Wünsche respektiert bleiben. Besonders für Senioren ist es wichtig, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen, um ihren Angehörigen Klarheit und Sicherheit zu geben. Mit einer frühzeitigen Planung kann man verhindern, dass im Ernstfall fremde Stellen oder Behörden entscheiden müssen. Da beide Dokumente unterschiedliche Bereiche abdecken, empfiehlt es sich, sowohl einen Vorsorgeauftrag als auch eine Patientenverfügung zu erstellen.

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