Gemeinsam in Pension gehen: So planen Paare ihren Ruhestand clever
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Viele Paare träumen davon, den wohlverdienten Ruhestand gemeinsam zu beginnen – endlich mehr Zeit füreinander, Reisen, Hobbys oder einfach gemütliche Tage ohne Termindruck. Doch die gemeinsame Pensionierung ist oft komplexer, als man denkt. Unterschiedliche Rentenalter, Steuern und Vorsorge-Fragen können schnell zum Stolperstein werden.
Wer sich frühzeitig informiert und gezielt plant, kann aber viel Geld sparen – und den Übergang in die neue Lebensphase entspannt gestalten.

Warum eine gemeinsame Pensionierung selten ganz einfach ist
In der Praxis erreichen nur wenige Paare gleichzeitig das Rentenalter. Oft ist einer älter, arbeitet länger oder hat andere Vorsorgeguthaben. Dazu kommt: Männer und Frauen haben in der Schweiz unterschiedliche ordentliche Rentenalter (aktuell 65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen).
Wer gleichzeitig in Pension gehen will, muss also klug planen. Der ältere Partner kann seine Rente aufschieben oder weiterarbeiten, während der jüngere Partner sie eventuell vorbeizieht. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile – finanziell wie steuerlich.
Ein gemeinsamer Ruhestand ist also möglich, aber selten spontan umsetzbar. Er braucht Vorbereitung – am besten mehrere Jahre im Voraus.
AHV: Aufschub, Vorbezug und die Tücken der Plafonierung
Bei der AHV-Rente haben Paare mehrere Gestaltungsmöglichkeiten.
Der ältere Partner kann seine Rente aufschieben und dadurch einen lebenslangen Zuschlag erhalten – bis zu 31,5 Prozent bei einem Aufschub von fünf Jahren. Das lohnt sich vor allem für Menschen mit hoher Lebenserwartung und stabiler Gesundheit.
Umgekehrt kann der jüngere Partner seine AHV-Rente vorzeitig beziehen, also bereits ab 63 (Frauen) oder 64 (Männer). Für jedes Jahr Vorbezug wird die Rente aber dauerhaft um 6,8 Prozent gekürzt – dieser Schritt sollte gut überlegt sein.
Wichtig zu wissen: Für Ehepaare gilt die sogenannte Plafonierung. Gemeinsam dürfen sie höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente beziehen – also rund 3’780 Franken pro Monat (Stand 2025). Wer also verheiratet ist, erhält in Summe weniger AHV, als wenn beide unverheiratet wären.
Weiterführende Infos zur Rentenplafonierung finden Sie hier: AHV-IV.ch – Rentenplafonierung für Ehepaare und Einzelrenten für Lebenspartner.
Pensionskasse: Der richtige Zeitpunkt macht den Unterschied
Auch bei der Pensionskasse gilt: Eine gemeinsame Pensionierung muss gut abgestimmt werden.
Wenn beide Partner im selben Jahr aufhören, werden beide Kapitalbezüge gleichzeitig versteuert – und das kann teuer werden.
Viele Paare entscheiden sich deshalb, die Pensionierung zeitlich zu staffeln: Der eine Partner bezieht sein Kapital Ende des Jahres, der andere Anfang des Folgejahres. So werden die Auszahlungen auf zwei Steuerperioden verteilt, was mehrere tausend Franken Steuern sparen kann.
Der ältere Partner kann zudem oft über das ordentliche Rentenalter hinaus versichert bleiben und weiter Beiträge einzahlen. Dadurch wächst das Altersguthaben weiter – und die spätere Rente fällt höher aus.
Steuern: Warum Timing bares Geld wert ist
Wer gleichzeitig in Pension geht, zahlt oft mehr Steuern, als nötig. Der Grund ist einfach: Die Steuerbehörden addieren alle Kapitalbezüge eines Jahres, inklusive derjenigen des Ehepartners.
Deshalb lohnt es sich, gemeinsam zu planen, wann welche Vorsorgeguthaben bezogen werden. Kapital aus der Säule 3a kann man ab 60 (Frauen) bzw. 61 Jahren (Männer) beziehen – oder bis 70 aufschieben, wenn man weiterhin arbeitet.
Mit einer geschickten Staffelung der Bezüge lässt sich die Steuerprogression brechen. Ein Beratungsgespräch bei einem Steuer- oder Vorsorgeexperten kann hier rasch vier- bis fünfstellige Beträge sparen.
Frühpensionierung: Traum oder teure Falle?
Wer schon mit 62 oder 63 gemeinsam in den Ruhestand starten will, sollte die finanziellen Folgen genau prüfen. Eine Frühpensionierung bedeutet mehrere Jahre ohne AHV-Rente – und in dieser Zeit müssen weiterhin AHV-Beiträge bezahlt werden.
Diese Lücke kann man mit Ersparnissen oder der Säule 3a überbrücken. Oft lohnt es sich, den Bezug der AHV-Rente aufzuschieben und stattdessen private Mittel zu nutzen.
Denn: Eine einmal gekürzte AHV-Rente bleibt lebenslang reduziert. Es kann sich also lohnen, lieber noch ein Jahr länger zu arbeiten oder den Bezug zu verschieben.
Unterschiedliche Rentenformen kombinieren
Viele Paare entscheiden sich bei der Pensionskasse für eine Mischung aus Rente und Kapitalbezug. Das bringt Flexibilität und Sicherheit zugleich.
Wichtig ist, dass beide Partner ihre Entscheidungen aufeinander abstimmen. Der optimale Mix hängt von der Lebenserwartung, den Umwandlungssätzen der Pensionskassen, der steuerlichen Situation und der Absicherung der Hinterbliebenen ab.
Eine pauschale Lösung gibt es nicht – hier zählt individuelle Beratung mehr als einfache Faustregeln. Hier finden Sie weiterführende und detailliertere Informationen zum Thema "Rente oder Kapital".
Emotionale und praktische Vorbereitung
Neben Finanzen ist auch die emotionale Vorbereitung entscheidend. Nach Jahrzehnten im Arbeitsleben plötzlich gemeinsam zu Hause zu sein, kann eine grosse Umstellung sein.
Viele Paare erleben die erste Zeit als Befreiung – endlich gemeinsame Freizeit! Doch ohne klare Absprachen zu Aufgaben, Raum für persönliche Interessen und ein gutes Zeitmanagement kann es auch zu Spannungen kommen.
Sprechen Sie früh über Ihre Vorstellungen, Pläne und Bedürfnisse. Wer den neuen Alltag bewusst gestaltet, erlebt die Pensionierung als Chance – nicht als Herausforderung.
Fazit: Gute Planung ist der Schlüssel zur gemeinsamen Pension
Die gemeinsame Pensionierung ist ein Herzenswunsch vieler Paare – und sie ist möglich, wenn man sie rechtzeitig plant. Wer Einkommen, Vorsorge und Steuern geschickt koordiniert, kann den Ruhestand gemeinsam geniessen, ohne finanzielle Überraschungen zu erleben.
Lassen Sie sich beraten, prüfen Sie Ihre Bezüge frühzeitig und nutzen Sie Gestaltungsspielräume bei AHV, Pensionskasse und Steuern.
So starten Sie gemeinsam – und sorgenfrei – in den neuen Lebensabschnitt.



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