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Steuern nach der Pensionierung: Was Sie im Ruhestand erwartet

Viele Menschen gehen davon aus, dass sie nach der Pensionierung automatisch deutlich weniger Steuern zahlen müssen. Zwar sinkt das Einkommen, aber nicht im gleichen Ausmass wie oft angenommen. In Wahrheit sind die steuerlichen Belastungen nach dem Erwerbsleben oft komplexer als gedacht – und die Enttäuschung über unerwartet hohe Abgaben gross.


Steuern nach der Pensionierung: Was Sie im Ruhestand erwartet

Warum die Steuerlast nicht automatisch stark sinkt

Nach der Pensionierung reduzieren sich in der Regel die Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Stattdessen stammen die Mittel zum Lebensunterhalt hauptsächlich aus AHV-Renten, Leistungen aus der Pensionskasse (Rente oder Kapital) sowie aus privaten Vorsorgegeldern (z. B. Säule 3a). Auch Einkünfte aus Vermögen wie Mieten oder Zinsen spielen eine Rolle.

Trotz dieses Wechsels bleibt die Steuerbelastung hoch – aus drei zentralen Gründen:


  1. Renten sind voll steuerpflichtig: Leistungen aus der AHV sowie aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) gelten als Einkommen und müssen zu 100 % versteuert werden.

  2. Progressionseffekt bei Kapitalbezügen: Wer Guthaben aus der Säule 3a oder der Pensionskasse in einer Summe bezieht, wird mit einem Sondersteuersatz besteuert. Dieser ist zwar reduziert, aber progressiv – je höher der Bezug, desto höher der Satz.

  3. Weniger Abzugsmöglichkeiten: Viele gängige Steuerabzüge (Berufsauslagen, Kinderbetreuungskosten) fallen weg. Dadurch steigt das steuerbare Einkommen relativ zur effektiven Kaufkraft.


Diese drei Faktoren führen dazu, dass die Steuerlast im Ruhestand oft höher bleibt als erwartet – selbst bei deutlich tieferem Einkommen. Wer sich frühzeitig mit der steuerlichen Situation befasst, kann gezielt gegensteuern und seine Finanzen langfristig optimieren. Eine sorgfältige Planung des Renten- und Kapitalbezugs sowie die Nutzung aller verfügbaren Abzüge sind dabei zentrale Stellschrauben. Je besser man vorbereitet ist, desto grösser ist der finanzielle Spielraum im Alter. Ein genauer Blick auf die persönliche Situation lohnt sich – nicht erst beim Erhalt der ersten Rentenzahlung.


Wie das steuerbare Einkommen im Ruhestand entsteht

Auch im Ruhestand bleibt die Einkommenssteuer ein zentraler Bestandteil der jährlichen Steuerbelastung. Wer verstehen möchte, wie hoch seine Steuern ausfallen, muss wissen, wie das steuerbare Einkommen berechnet wird. Dieses ergibt sich grundsätzlich aus der Summe aller steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich der gesetzlich erlaubten Abzüge.


Im Vergleich zur Erwerbsphase verändert sich die Zusammensetzung des Einkommens im Alter deutlich: Erwerbseinkommen fällt meist weg oder wird stark reduziert, dafür treten Renten, Kapitalbezüge und Vermögenserträge stärker in den Vordergrund. Gleichzeitig nehmen gewisse Abzugsmöglichkeiten ab, was das steuerbare Einkommen relativ zur verfügbaren Kaufkraft erhöhen kann.


Einnahmen im Rentenalter (steuerpflichtig):

  • AHV-Rente: Voll einkommenssteuerpflichtig, wie ein reguläres Erwerbseinkommen behandelt.

  • Pensionskassenrente: Monatliche Zahlungen aus der beruflichen Vorsorge, ebenfalls zu 100 % steuerpflichtig.

  • Kapitalleistungen aus der Pensionskasse oder Säule 3a: Werden bei Auszahlung separat und zu einem ermässigten, aber progressiven Satz besteuert.

  • Einkünfte aus Vermögen: Dazu gehören Zinsen, Dividenden, Mieterträge sowie der Eigenmietwert bei selbst bewohntem Wohneigentum.

  • Einkommen aus Weiterbeschäftigung: Falls nach der Pensionierung weiterhin gearbeitet wird, muss auch dieses Einkommen versteuert werden und kann zur Progression führen.


Zulässige Abzüge (steuerlich entlastend):

  • Versicherungsprämien: Je nach Kanton können Beiträge für Krankenkassen oder andere Versicherungen abgezogen werden.

  • Krankheitskosten: Hohe Gesundheitsausgaben können – teilweise und abhängig von Selbstbehalt und Kanton – vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

  • Schuldzinsen: Zinsen auf Hypotheken oder anderen Darlehen sind in begrenztem Umfang abzugsfähig.

  • Freiwillige Zuwendungen: Spenden an gemeinnützige Organisationen können ebenfalls steuerlich abgezogen werden.

  • Wohneigentum: Unterhaltskosten und Schuldzinsen für selbst genutzte Immobilien können steuerlich geltend gemacht werden – der Eigenmietwert hingegen wird als fiktives Einkommen aufgerechnet.


Der Eigenmietwert als Sonderfall bei den Steuerabzügen

Der Eigenmietwert ist eine Besonderheit im Schweizer Steuersystem. Wer in seinem eigenen Haus oder in seiner Eigentumswohnung wohnt, muss auf den sogenannten Eigenmietwert Steuern zahlen – also auf eine fiktive Miete, die man sich selbst zahlen würde. Der Grund: Der Staat will Gleichbehandlung schaffen zwischen Mietern (die ihre Miete nicht von der Steuer abziehen können) und Eigentümern (die im Vergleich sonst steuerlich bevorteilt wären). Der Eigenmietwert wird auf Grundlage der Lage, Grösse und Ausstattung der Immobilie von der Steuerbehörde festgelegt. Auch im Ruhestand bleibt dieser Betrag steuerpflichtig – und das kann die Steuerlast deutlich erhöhen, besonders wenn keine oder nur noch geringe andere Einkünfte vorhanden sind.


Es gibt jedoch Möglichkeiten, den Eigenmietwert zu senken oder seine Auswirkungen zu mildern. Wer nachweisen kann, dass ein Teil der Immobilie dauerhaft leer steht (z. B. bei einer Witwe, die früher mit Familie im Haus lebte), kann in gewissen Fällen eine Reduktion beantragen. Ausserdem können Eigentümer Unterhaltskosten, Schuldzinsen und gewisse Renovationsausgaben von der Steuer abziehen – das hilft, den steuerlichen Effekt abzufedern. Eine politische Diskussion über die Abschaffung des Eigenmietwerts läuft seit Jahren, doch bisher ohne endgültigen Entscheid. Bis dahin bleibt er ein zentraler Bestandteil der Steuerberechnung – auch im Rentenalter. Darum lohnt sich eine frühzeitige Planung, gerade für Pensionierte mit Wohneigentum.


Kapitalbezug oder Rente – oder beides?

Eine der wichtigsten Entscheidungen rund um die Pensionierung betrifft die Wahl zwischen Rentenbezug und Kapitalbezug aus der Pensionskasse:


Rentenbezug

  • Monatliche, lebenslange Zahlung

  • Voll einkommenssteuerpflichtig

  • Vorteil: Planbare und stabile Einkünfte

  • Nachteil: Höhere Steuerbelastung über die Jahre hinweg


Kapitalbezug

  • Einmalige Auszahlung

  • Separat zu einem ermässigten Steuersatz versteuert

  • Vorteil: Flexibilität in der Verwendung

  • Nachteil: Gefahr der raschen Aufzehrung und Folgejahr ohne Einkommensteuerersatz


Mischform

  • Kombination von Rente und Kapital

  • Beliebt zur Diversifikation von Steuerrisiken und Anlagechancen


Tipp: Eine gestaffelte Auszahlung von Kapitalleistungen über mehrere Jahre kann helfen, den Progressionseffekt zu entschärfen und die Steuerlast zu glätten. Eine genauere Beurteilung sowie Rechenbeispiele zur Thematik finden Sie in unserem Artikel "Rente oder Kapital – oder beides?".


Frühzeitige Steuerplanung zahlt sich aus

Eine gute Steuerstrategie beginnt idealerweise 5–10 Jahre vor der Pensionierung. Wer früh handelt, kann durch gezielte Massnahmen erhebliche Einsparungen erzielen:


1. Freiwillige PK-Einkäufe

Einzahlungen in die Pensionskasse sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar und verbessern die Altersvorsorge. Sie lohnen sich auch für Personen mit mittleren Einkommen.


2. Optimale Nutzung der Säule 3a

Die freiwillige Vorsorge bietet grosse Steuervorteile. Jährliche Einzahlungen können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Einzahlungen in die Säule 3a sind auch nach der Pension möglich.


Tipp: Mehrere Säule-3a-Konten eröffnen und gestaffelt beziehen, um die Steuerprogression bei Auszahlung zu minimieren.


3. Amortisation von Hypotheken mit Bedacht

Die vollständige Rückzahlung der Hypothek senkt zwar die Schuldzinsen, verringert aber auch die steuerlich abziehbaren Kosten – ein sorgfältiger Finanzplan ist empfohlen.


Was beim Weiterarbeiten zu beachten ist

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, über das offizielle Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten. Das ist steuerlich nicht unproblematisch:


  • Zusätzlicher Lohn erhöht das steuerbare Einkommen erheblich

  • Kombination von Rente und Lohn kann die Steuerprogression verschärfen

  • Verschiebung des Rentenbezugs kann helfen, Steuern zu sparen – insbesondere, wenn man auf die AHV-Rente noch verzichten kann


Tipp: Lassen Sie sich die Auswirkungen eines AHV-Aufschubs oder einer Teilpensionierung durchrechnen. Der Einfluss auf Steuern, Beiträge und Rentenansprüche ist oft überraschend gross.


Fazit: Die Steuern im Griff behalten

Nach der Pensionierung bleiben Steuern ein gewichtiger Kostenfaktor – oft höher als erwartet. Die richtige Strategie kombiniert:


  • Eine durchdachte Wahl von Renten- und Kapitalbezug

  • Frühzeitige und konsequente Steuerplanung

  • Geschickte Nutzung von Abzügen und legalen Gestaltungsspielräumen


Der Steuerwettbewerb zwischen Kantonen kann dabei ebenfalls eine Rolle spielen – in einigen Fällen lohnt sich sogar ein Wohnortswechsel.

Wer sich frühzeitig informiert und professionell beraten lässt, kann seinen finanziellen Spielraum im Ruhestand deutlich vergrössern – und unangenehme Überraschungen vermeiden.


Weiterführende Hilfe: Für detaillierte und individuelle Einschätzungen lohnt sich das Gespräch mit einem Steuerberater oder Vorsorgespezialisten. Auch offizielle Stellen wie die kantonalen Steuerverwaltungen bieten in vielen Fällen kompetente Unterstützung.

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