Testament und Erbschaft - Was geregelt werden muss
- Julian Malgiaritta
- vor 2 Tagen
- 5 Min. Lesezeit
Viele Menschen glauben, mit einem Testament sei ihr Nachlass vollständig geregelt. Doch das ist ein Irrtum. Ein Testament kann zwar festlegen, wer was erbt – aber nicht alles, was nach dem Tod wichtig ist, gehört hinein. Wer die falschen Dinge im Testament festhält, riskiert Unklarheiten, Anfechtungen oder gar rechtliche Probleme für die Angehörigen.
Damit Ihr letzter Wille reibungslos umgesetzt wird, sollten Sie wissen, welche Themen besser ausserhalb des Testaments geregelt werden – und welche ergänzenden Dokumente dafür nötig sind.

Wie verfasse und bewahre ich mein Testament richtig auf?
Damit Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird, muss Ihr Testament rechtlich gültig und gut auffindbar sein. In der Schweiz sind zwei Formen gesetzlich anerkannt: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Beide Varianten haben ihre Vorteile – wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben genau einhalten und das Dokument klar formulieren.
Das eigenhändige Testament (gemäss ZGB Art. 505) muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Nur dann gilt es als rechtsgültig. Achten Sie darauf, sich klar und eindeutig auszudrücken. Missverständliche Formulierungen wie „Meine Tochter soll das Haus bekommen“ können später zu Streit führen – etwa darüber, ob sie andere Erben auszahlen muss oder ob das Haus als Geschenk oder Erbanteil gilt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sein Testament von einem Notar oder einer Fachperson prüfen. Auch eine ärztliche Bestätigung Ihrer Urteilsfähigkeit kann hilfreich sein, um im Nachhinein keine Zweifel an der Gültigkeit aufkommen zu lassen.
Beim öffentlichen Testament (ZGB Art. 499) erstellen Sie Ihr Dokument gemeinsam mit einem Notar oder einer Urkundsperson. Anschliessend wird es von zwei unabhängigen Zeugen beurkundet. Diese dürfen nicht mit Ihnen verwandt sein und auch nicht im Testament erwähnt werden. Der grosse Vorteil dieser Variante: Sie ist rechtlich besonders abgesichert, da sowohl der Notar als auch die Zeugen Ihre Urteilsfähigkeit bestätigen. Nach der Beurkundung können Sie das Testament direkt beim Notariat oder Erbschaftsamt hinterlegen – so ist es sicher aufbewahrt und wird nach Ihrem Tod automatisch gefunden.
Egal, welche Form Sie wählen: Ihr Testament ist nur dann wirksam, wenn es im Ernstfall auffindbar ist. Sie können es zu Hause aufbewahren, sollten aber dafür sorgen, dass eine Vertrauensperson oder Ihr Notar weiss, wo es liegt. Noch besser ist es, das Testament offiziell bei der Gemeinde, dem Notariat oder dem Erbschaftsamt zu hinterlegen. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille nicht verloren geht oder übersehen wird.
Ein gut formuliertes und sicher aufbewahrtes Testament schafft Klarheit – für Sie und für Ihre Angehörigen. Es sorgt dafür, dass Ihr Vermögen so verteilt wird, wie Sie es wünschen, und beugt Streitigkeiten im Nachhinein wirksam vor. Wer frühzeitig klare Regelungen trifft, sorgt für Frieden in der Familie – auch über das eigene Leben hinaus.
Was passiert mit meinem Vorsorgeguthaben?
Viele wissen nicht, dass Guthaben aus der Pensionskasse, Freizügigkeit oder Säule 3a nicht Teil des eigentlichen Nachlasses sind. Solange diese Gelder in der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung gebunden sind, unterstehen sie dem Vorsorgerecht – nicht dem Erbrecht. Das bedeutet: Sie können diese Beträge nicht direkt im Testament verteilen oder bestimmten Personen vermachen.
Die Begünstigten solcher Vorsorgegelder sind in der Regel gesetzlich definiert: Zuerst der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin, danach – je nach Reglement – Kinder oder andere Angehörige. Wer hier von der Standardregelung abweichen möchte, muss aktiv werden. Eine Änderung ist nur durch eine schriftliche Mitteilung an die Vorsorgeeinrichtung möglich.
Gerade für unverheiratete Paare ist das entscheidend. Ohne entsprechende Meldung geht der Lebenspartner leer aus – selbst wenn im Testament etwas anderes steht. Wer also sicherstellen will, dass auch der Partner oder eine bestimmte Person begünstigt wird, sollte die Vorsorgeunterlagen prüfen und gegebenenfalls aktualisieren.
Wie sichere ich meinen Ehepartner richtig ab?
Viele Ehepaare möchten sich gegenseitig möglichst gut absichern. Doch ein Testament allein reicht dafür oft nicht aus. Denn bei verheirateten Paaren wird der Nachlass rechtlich in zwei Schritte aufgeteilt: Zuerst erfolgt die güterrechtliche Auseinandersetzung, erst danach die eigentliche Erbteilung.
In einem Ehevertrag kann man festlegen, dass der überlebende Partner die gesamte Errungenschaft – also das während der Ehe gemeinsam aufgebaute Vermögen – erhält. Ohne diese Regelung würde nur die Hälfte in den Nachlass fallen, und der überlebende Ehepartner müsste sie mit anderen Erben, etwa den Kindern, teilen.
Wer seinen Partner zusätzlich begünstigen möchte, kann auch eine Meistbegünstigung vereinbaren. Dabei erhält der überlebende Ehepartner das Eigentum an einem Teil des Vermögens und die Nutzniessung am Rest – also das lebenslange Recht, es zu verwenden oder daraus Erträge zu ziehen. Solche Regelungen schaffen finanzielle Sicherheit und verhindern, dass der Partner in eine schwierige Lage gerät.
Wann braucht es einen Erbvertrag statt eines Testaments?
Ein Testament lässt sich jederzeit ändern oder widerrufen. Diese Flexibilität ist praktisch – kann aber auch problematisch sein, wenn verbindliche Abmachungen gewünscht sind. Ein Erbvertrag ist in solchen Fällen das bessere Instrument.
Mit einem Erbvertrag können mehrere Parteien gemeinsam und verbindlich festlegen, wie der Nachlass geregelt wird. Er eignet sich beispielsweise für Ehepaare oder unverheiratete Paare, die sich gegenseitig dauerhaft absichern möchten. Auch Kinder können im Rahmen eines Erbvertrags auf Pflichtteile verzichten, um dem überlebenden Elternteil mehr Spielraum zu geben.
Ein solcher Vertrag muss von allen Beteiligten unterschrieben und öffentlich beurkundet werden. Änderungen sind nur möglich, wenn alle Vertragspartner zustimmen. Damit bietet der Erbvertrag Planungssicherheit – insbesondere in komplexen Familiensituationen oder bei Patchwork-Familien.
Wie treffe ich Vorkehrungen für den Notfall zu Lebzeiten?
Ein Testament gilt erst nach dem Tod – doch was passiert, wenn man schon vorher aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr urteilsfähig ist? In diesem Fall hilft das Testament nicht weiter. Um in solchen Situationen handlungsfähig zu bleiben, braucht es einen Vorsorgeauftrag.
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie entscheiden darf – etwa bei finanziellen, rechtlichen oder persönlichen Angelegenheiten. Dieses Dokument müssen Sie eigenhändig schreiben, datieren und unterschreiben oder es notariell beurkunden lassen.
Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können. Ein klar formulierter Vorsorgeauftrag entlastet Angehörige und verhindert Konflikte – gerade in emotional schwierigen Zeiten.
Was hat im Testament nichts verloren?
Viele Menschen nutzen ihr Testament, um persönliche Wünsche, Erinnerungen oder Anweisungen zu hinterlassen – etwa zur Beerdigung, zur Pflege des Grabes oder zur Aufbewahrung bestimmter Erinnerungsstücke. Solche Dinge sind emotional wichtig, aber nicht rechtsverbindlich, wenn sie im Testament stehen.
Beerdigungswünsche oder organisatorische Anordnungen sollten Sie in einem separaten Bestattungswunsch-Dokument oder einer persönlichen Verfügung festhalten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen im Ernstfall klare Anweisungen haben, ohne dass das Testament zuerst eröffnet werden muss – was oft Tage oder Wochen dauern kann.
Auch medizinische Entscheidungen, wie eine Patientenverfügung oder Anweisungen zu Organspenden, gehören nicht ins Testament. Diese Themen betreffen Ihre Lebensphase – nicht Ihren Nachlass. Sie sollten separat dokumentiert und gut auffindbar aufbewahrt werden.
Wie halte ich alles aktuell und stimmig?
Ein Testament oder ein Erbvertrag ist kein Dokument, das man einmal erstellt und dann vergisst. Lebenssituationen ändern sich – durch Heirat, Scheidung, Geburt von Enkeln oder den Kauf einer Immobilie. Deshalb sollte man alle relevanten Unterlagen regelmässig überprüfen und anpassen.
Auch rechtliche Änderungen – wie die Anpassung der Pflichtteile im Schweizer Erbrecht seit 2023 – können Auswirkungen haben. Eltern sind seither beispielsweise nicht mehr pflichtteilberechtigt. Wer sein Testament vor dieser Reform verfasst hat, sollte es überprüfen lassen, um sicherzugehen, dass es noch dem aktuellen Recht entspricht.
Eine gute Nachlassplanung bedeutet, das Ganze im Blick zu behalten: Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Begünstigungen bei der Vorsorge. Nur wenn alle Dokumente aufeinander abgestimmt sind, ist Ihr letzter Wille wirklich klar – und Ihre Angehörigen sind entlastet.
Fazit
Ein Testament ist ein zentraler Bestandteil der Nachlassplanung – aber eben nur ein Teil davon. Viele Themen müssen ausserhalb des Testaments geregelt werden, damit sie rechtlich wirksam sind. Wer sich rechtzeitig mit Vorsorge, Ehe- und Erbverträgen oder Notfallregelungen beschäftigt, erspart seinen Angehörigen Unsicherheiten und Konflikte.
Wer seinen Nachlass ganzheitlich plant, schafft Klarheit und Frieden – und sorgt dafür, dass der letzte Wille genau so umgesetzt wird, wie er gedacht war.



Kommentare